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Recht & Finanzen

Pflegegrad statt Pflegestufe: Was Angehörige wissen sollten

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Seit der umfassenden Reform durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) hat sich die deutsche Pflegeversicherung grundlegend verändert. Die historischen Pflegestufen (0 bis 3) gehören der Vergangenheit an. Sie wurden durch die fünf neuen Pflegegrade (1 bis 5) ersetzt.

Dieser Wandel ist weit mehr als eine reine Namensänderung. Er markiert einen Paradigmenwechsel im Verständnis von Pflegebedürftigkeit. Während bei den alten Pflegestufen der Fokus fast ausschließlich auf körperlichen Einschränkungen lag (gemessen in Minutenaufwand für die Grundpflege), steht heute die tatsächliche Selbstständigkeit des Menschen im Mittelpunkt.

Warum der Pflegegrad gerechter ist

Das neue Begutachtungsverfahren (NBA - Neues Begutachtungsassessment) erfasst den Menschen ganzheitlich. Es prüft sechs verschiedene Lebensbereiche (Module), darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und die Fähigkeit zur Selbstversorgung. Das bedeutet: Auch geistige und psychische Einschränkungen fließen gleichberechtigt in die Bewertung ein.

Vorteile für Menschen mit Demenz

Unter dem alten System fielen demenzkranke Senioren oft durch das Raster. Da sie rein körperlich häufig noch rüstig waren, erhielten sie keine Pflegestufe oder wurden in die inoffizielle 'Pflegestufe 0' eingestuft. Heute sorgt die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 dafür, dass demenzkranke Personen deutlich früher und umfangreicher finanzielle Unterstützung erhalten, um zum Beispiel eine liebevolle 24h-Betreuung im eigenen Zuhause mitzufinanzieren.

Was Angehörige jetzt tun sollten

Wenn Sie vermuten, dass ein Eltern- oder Großelternteil Unterstützung benötigt, stellen Sie zeitnah einen Antrag auf Einstufung bei der zuständigen Pflegekasse. Wir beraten Sie gern kostenlos über die Voraussetzungen und helfen Ihnen, die finanzielle Entlastung optimal für die Organisation einer häuslichen Betreuungskraft zu nutzen.

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